Für Arbeitgeber
Ein Arbeitgeber, der eine betriebliche Krankenversicherung einrichtet, trifft eine Entscheidung mit Wirkung für die ganze Belegschaft: bessere Versorgung im Krankheitsfall, Vorsorgeleistungen, kürzere Wege zum Facharzt und ein Signal, das Beschäftigte täglich spüren. Der Rahmen ist überschaubar: Beiträge gelten als Sachbezug und bleiben bis fünfzig Euro im Monat steuer- und beitragsfrei; darüber hinaus bestehen Wege der Pauschalversteuerung. Das Institut erklärt diesen Rahmen, bewertet bestehende Regelungen und benennt, was ein Gesetzgeber verbessern müsste. Es verkauft keine Tarife.