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Betriebliche Gesundheit

Die betriebliche Krankenversicherung ist die Form, in der ein Arbeitgeber die Gesundheit seiner Beschäftigten absichert: als Gruppenversicherung, ohne Gesundheitsprüfung, finanziert aus dem Betrieb. Sie ist kein Zusatz, sondern eine Säule der betrieblichen Vorsorge, gleichrangig neben der Altersversorgung.

Weiße Lamellenfassade eines Hochhauses vor tiefblauem Himmel

Arbeitgeber und Beschäftigte

Für Arbeitgeber

Ein Arbeitgeber, der eine betriebliche Krankenversicherung einrichtet, trifft eine Entscheidung mit Wirkung für die ganze Belegschaft: bessere Versorgung im Krankheitsfall, Vorsorgeleistungen, kürzere Wege zum Facharzt und ein Signal, das Beschäftigte täglich spüren. Der Rahmen ist überschaubar: Beiträge gelten als Sachbezug und bleiben bis fünfzig Euro im Monat steuer- und beitragsfrei; darüber hinaus bestehen Wege der Pauschalversteuerung. Das Institut erklärt diesen Rahmen, bewertet bestehende Regelungen und benennt, was ein Gesetzgeber verbessern müsste. Es verkauft keine Tarife.

Für Beschäftigte

Für die Beschäftigten bedeutet die betriebliche Krankenversicherung Leistungen, die die gesetzliche Versorgung ergänzen: Zahnersatz, Sehhilfen, Vorsorgeuntersuchungen, Hilfsmittel und Facharzttermine, je nach Ausgestaltung. Aufgenommen wird, wer zum Betrieb gehört, ohne Gesundheitsprüfung und unabhängig von Vorerkrankungen; häufig können Familienangehörige zu Gruppenkonditionen hinzukommen. Das macht die betriebliche Krankenversicherung zu einem sozialen Instrument: Sie erreicht Menschen, die sich privat nie zusatzversichern würden.

Warum Gesundheit eine Säule ist, kein Benefit

Täglich spürbar

Altersvorsorge wirkt mit 67. Gesundheitsvorsorge wirkt beim nächsten Arztbesuch.

Für alle

Als Gruppenversicherung ohne Gesundheitsprüfung erreicht sie auch die, die der private Markt nicht aufnimmt.

Entlastend

Jede privat finanzierte Vorsorgeleistung entlastet die Solidargemeinschaft und erhält Arbeitsfähigkeit.

Unterschätzt

Die betriebliche Altersversorgung hat ein eigenes Gesetz, einen Rechtsanspruch und eine Förderung. Die betriebliche Gesundheitsvorsorge hat nichts davon, nur eine Sachbezugsgrenze, die sie mit dem Tankgutschein teilt. Das Institut arbeitet daran, das zu ändern.

Positionen

Neun Zehntel unseres Glückes beruhen allein auf der Gesundheit.
Mit ihr wird alles eine Quelle des Genusses.

Arthur Schopenhauer · Aphorismen zur Lebensweisheit
Laborplatz mit Zentrifuge, Glaskolben und Messgeräten in kühlem Licht

Gutachten

Wer eine bestehende oder geplante betriebliche Krankenversicherung beurteilen lassen will, ob als Arbeitgeber, Betriebsrat, Makler, Kanzlei oder Versicherer, erhält vom Institut ein unabhängiges Gutachten. Es prüft Tarif, Versorgungsordnung und Vereinbarung nach offengelegter Methodik. Das schriftliche Ergebnis lässt sich im Vorstand, im Betriebsrat und in rechtlichen Auseinandersetzungen verwenden. Gutachten werden auf Honorarbasis erstellt; der Auftraggeber wird im Gutachten genannt.

Verantwortlich: Andreas Trautner, BDSF-geprüfter Sachverständiger für Krankenversicherungen, DIN-zertifizierter Gutachter.

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